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Mythos

„Ein Notruf bringt dir sicher Ärger."

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Inhalt liegt zur medizinisch-juristischen Prüfung. Anpassungen möglich.

Was dahinter steckt

Die Angst vor Strafverfolgung ist real und nachvollziehbar — sie führt aber dazu, dass Menschen im Notfall nicht oder zu spät 112 wählen. Der Mythos verstärkt die Hemmschwelle.

Was wirklich stimmt

  • Hilfeleistung ist in Deutschland nach § 323c StGB Pflicht — wer 112 wählt, handelt rechtskonform.
  • Rettungsdienst und Notärzt:innen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ihr Auftrag ist Versorgung, nicht Anzeige.
  • Polizei kommt nur bei bestimmten Konstellationen zwingend dazu (z.B. unklarer Tod, Fremdgefährdung, öffentlicher Raum mit Beschwerde) — nicht standardmäßig bei jedem Substanz-Notfall.
  • Ohne Hilfe holen drohen statt Strafverfolgung schlimmstenfalls Tod oder bleibende Schäden — auch für die helfende Person (unterlassene Hilfeleistung ist eigene Strafnorm).

Was daraus folgt

112 anrufen. Hilfeleistung schützt rechtlich, Nicht-Hilfeleistung kann strafbar werden. levelll kann keine pauschale Straffreiheit zusagen — aber wer hilft, hat den geringsten rechtlichen Risikoraum.

Der Mythos „Notruf bringt Ärger” ist in der Konsumszene verbreitet und führt nachweislich zu verzögertem oder ausgebliebenem Hilferuf. In dokumentierten Berliner GHB- und Opioid-Todesfällen war das Zögern um Minuten oft der entscheidende Faktor.

Was rechtlich tatsächlich gilt:

  • Hilfeleistung ist Pflicht (§ 323c StGB). Wer trotz erkennbarer Notlage nicht hilft, macht sich strafbar.
  • Rettungsdienst hat Schweigepflicht — der Auftrag ist medizinische Versorgung.
  • Polizei kommt nicht automatisch dazu — nur bei Todesfall, Fremdgefährdung oder spezifischen polizeilichen Anhaltspunkten.
  • Substanzen am Tatort werden in der Regel als „Beifund” sichergestellt, sind aber nicht der primäre Anlass für Verfolgung gegenüber Helfenden.

Was levelll explizit nicht zusagen kann (D-002):

  • Keine pauschale Straffreiheit für Konsum oder Besitz
  • Keine Garantie, dass Polizei in keinem Fall ermittelt
  • Keine Beratung zur Strafverfolgung — das ist anwaltliche Aufgabe

Praktischer Effekt: wer hilft, schützt das Leben der anderen Person und das eigene rechtliche Risiko. Wer nicht hilft, riskiert beides.

Bei juristischen Fragen nach einem Notfall: anwaltliche Beratung — niedrigschwellige Erstinfo z.B. über Drogenhilfe Berlin oder direkt einen Strafrechts-Anwält:in.

Quellen

  • § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung)
  • ADR D-002 (docs/04-decisions/D-002-immunitaets-sprache.md)
  • drugcom Faktencheck Notruf