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akute Lebensgefahr

Krampfanfall

Wann Wenn jemand einen Krampfanfall hat — unkontrollierte Zuckungen, Bewusstseinsverlust, eventuell Atempausen.

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Inhalt liegt zur medizinisch-juristischen Prüfung. Anpassungen möglich.

Notruf

Ruf 112. Hilfe holen ist Pflicht. levelll kann keine Straf- oder Verfahrensfreiheit zusagen.

Sofort

  1. 1. 112 anrufen, wenn der Anfall länger als 5 Minuten dauert oder unmittelbar ein zweiter folgt.
  2. 2. Umgebung sichern. Alles Harte aus dem Weg räumen, Kopf weich lagern (gefaltete Jacke).
  3. 3. Sobald Krämpfe nachlassen: stabile Seitenlage, Atmung prüfen, dranbleiben bis die Person ansprechbar ist.

Nicht tun

  • Nichts in den Mund stecken. Zungenschlucken ist ein Mythos, das Verletzungsrisiko ist real — für beide.
  • Nicht festhalten oder zudrücken. Verletzungsgefahr, hilft nicht.
  • Nicht versuchen, die Krämpfe abzubrechen. Sie hören selbst auf.

Substanz-induzierte Krampfanfälle entstehen typischerweise bei:

  • Stimulanzien-Überdosierung (Kokain, Amphetamine, MDMA) — Übererregung, Hyperthermie
  • GABA-Entzug nach längerem Konsum von Alkohol, Benzodiazepinen, GHB/GBL — Entzugskrampf
  • Serotonin-Syndrom (siehe eigenes Szenario) — Krämpfe als Spätsymptom

Erster Krampfanfall im Leben oder Anfall nach Kopfverletzung: immer 112, auch wenn unter 5 Minuten.

Nach dem Anfall sind Verwirrung, Müdigkeit und Erinnerungslücken normal. Die Person braucht Begleitung, bis sie wieder klar ist — und ärztliche Abklärung im nächsten Schritt.